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Fördermöglichkeiten von AVS Alarmanlagen

Staatliche Förderung durch KfW

Einbruchmeldeanlagen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, staatlich gefördert, wenn sie gewisse Förderbedingungen erfüllen. Die Alarmzentralen RAPTOR, CAPTURE und XTREAM von AVS Alarmanlagen erfüllen diese.

KfW-Förderung

Was wird durch die KfW gefördert?

Seit Mai 2021 gelten folgende Förderbedingungen:

Gefördert wird der Einbau von Alarmanlagen, die die Anforderungen der Normenreihen EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 und höher erfüllen.

Die Funk-Alarmzentrale RAPTOR und die Hybrid-Alarmzentralen CAPTURE und XTREAM sind nach den Europäischen Standards der EN 50131 Grad 2 bzw. Grad 3 für Einbruchmeldeanlagen zertifiziert und erfüllen somit die Grundvoraussetzungen einer Förderung.

 

Weiterhin müssen die eingesetzten Melder nach der DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 zertifiziert sein.

Wir haben verschiedenste Melder zur Raumüberwachung und Außenhautüberwachung im Portfolio – sowohl für Draht- als auch für Funklösungen – die nach den Europäischen Standards der EN 50131 Grad 2 bzw. Grad 3 für Einbruchmeldeanlagen zertifiziert sind.

Die Einbruchmeldesysteme müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb geplant und installiert werden, nur so werden die Förderbedingungen der KfW erfüllt.

 

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die KfW-Förderung richtet sich nach der Höhe der Investitionssumme. Die maximal förderfähige Summe darf 15.000,- Euro nicht überschreiten und muss mindestens 500,- Euro betragen.

Auf die ersten 1.000,- Euro erhalten Sie einen Zuschuss von 20 % und auf jeden weiteren Euro 10 %.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite der KfW: www.kfw.de

Steuerlicher Vorteil

Die KfW-Förderungen sind nicht kombinierbar mit steuerlichen Ermäßigungen für Handwerkerleistungen gemäß §35a, Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der Planung Ihrer Alarmanlage steuerlich beraten zu lassen.

Besonders wenn die Dienstleistungskosten hoch sind oder die gesamte Investitionssumme die jeweiligen Höchstbeträge übersteigt, kann sich eine Steuerermäßigung für Sie rechnen. Denn Investitionskosten können bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf mehrere Jahre verteilt und steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Bis zu 20 % der Dienstleistungskosten können geltend gemacht werden. Hierzu zählen die Lohnkosten, die Anfahrtskosten und eventuelle Kosten von Verbrauchsmaterialen. Hier gilt aktuell ein Jahreshöchstbetrag von 6.000,- Euro und einer jährlichen Erstattung von bis zu 1.200,- Euro.

Dies gilt außerdem auch für anfallende Kosten bei Wartungsverträgen!

Für weitere Informationen fragen Sie Ihren Finanzberater oder Ihre zuständige Finanzbehörde.

Rechenbeispiele

KfW-Förderung

Sie möchten Ihr Haus sanieren und eine Alarmanlage einbauen lassen und haben sich für die EN 50131 Grad 2 zertifizierte Alarmzentrale CAPTURE entschieden.

Die Materialkosten für alle Systemkomponenten (Zentrale, Melder, Bedienteile, usw.) belaufen sich auf knapp 3.000,- Euro (Netto) und die Lohnkosten auf etwa 1.600,- Euro (Netto). Somit ergibt sich eine Fördersumme: 4.600,- Euro.

Auf die ersten 1.000,- Euro erhalten Sie von der KfW eine Förderung von 20 %, also 200,- Euro, und auf die Restsumme von 3.600,- Euro 10 %, also 360,- Euro.

Somit würden Sie eine Förderung von 560,- Euro erhalten.

Wenn Sie in diesem Rechenbeispiel stattdessen die Handwerkerleistungen steuerlich absetzen würden, wird der Bruttobetrag der Dienstleistungskosten in Höhe von 1.904,- Euro (1.600,- Euro zzgl. 19 % MwSt.) geltend gemacht. Diese können Sie mit 20 % in Ihrer Steuererklärung angeben.

Somit würden Sie eine Rückerstattung von 380,80 Euro erhalten.

Steuerlicher Vorteil

Würde es bei der Installation Ihrer Alarmanlage zu einem erheblichen Mehraufwand durch den Fachbetrieb kommen und die Lohnkosten wären von 3.000,- Euro so hoch wie die Materialkosten, ergibt sich daraus folgendes:

  • Förderung durch die KfW von 700,- Euro
  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistung von 714,- Euro

Hieraus folgt, dass solange die Lohnkosten für die Installation einer Alarmanlage unter den Materialkosten liegen, lohnt sich eine KfW-Förderung.

Sind jedoch die Lohnkosten mindestens so hoch wie die Materialkosten oder übersteigen diese sogar, ist der steuerliche Vorteil höher.

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