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Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826-1

Frühzeitige Warnung bei Einbruch, Brand, Gas, austretendem Wasser, technischen Defekten oder Bedrohung durch Dritte

Nutzen Sie eine Gefahrenwarnanlage – kurz GWA – als frühzeitiges Warnsystem, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Einsatzgebiete sind u.a. Wohnhäuser, Keller, Firmengebäude, Büroräume, gewerbliche Betriebsräume, Lagerhallen u.v.m.

Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826-1

Frühzeitige Warnung bei Einbruch, Brand, Gas, austretendem Wasser, technischen Defekten oder Bedrohung durch Dritte

Nutzen Sie eine Gefahrenwarnanlage – kurz GWA – als frühzeitiges Warnsystem, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Einsatzgebiete sind u.a. Wohnhäuser, Keller, Firmengebäude, Büroräume, gewerbliche Betriebsräume, Lagerhallen u.v.m.

Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826-1

Frühzeitige Warnung bei Einbruch, Brand, Gas, austretendem Wasser, technischen Defekten oder Bedrohung durch Dritte

Nutzen Sie eine Gefahrenwarnanlage – kurz GWA – als frühzeitiges Warnsystem, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Einsatzgebiete sind u.a. Wohnhäuser, Keller, Firmengebäude, Büroräume, gewerbliche Betriebsräume, Lagerhallen u.v.m.

Was ist eine Gefahrenwarnanlage?

Was ist eine Gefahrenwarnanlage?

Gefahrenwarnanlage (GWA) nach DIN VDE V 0826-1

Erläuterung des Begriffs

Der Begriff „Gefahrenwarnanlage“ – oder auch Gefahrenmeldeanlage / Gefahrenmeldesystem – ist genau genommen ein Überbegriff für elektronische Systeme, die zur frühzeitigen Warnung bei Einbruch, Brand, austretendem Gas, ansteigendem Wasser sowie technischen Defekten und Bedrohung / Belästigung durch Dritte dienen und somit Personen- und Sachschäden vermeiden bzw. reduzieren sollen. Sie sind konform mit der geltenden VDE-Norm DIN VDE V 0826-1.

Zu Gefahrenwarnanlagen zählen u.a.

  • Einbruchmeldeanlagen (EMA) / Alarmanlagen
  • Brandwarnanlagen (BWA)
  • Brandmeldeanlagen (BMA)

Der Begriff „Gefahrenwarnanlage“ – oder auch Gefahrenmeldeanlage / Gefahrenmeldesystem – ist genau genommen ein Überbegriff für elektronische Systeme, die zur frühzeitigen Warnung bei Einbruch, Brand, austretendem Gas, ansteigendem Wasser sowie technischen Defekten und Bedrohung / Belästigung durch Dritte dienen und somit Personen- und Sachschäden vermeiden bzw. reduzieren sollen. Sie sind konform mit der geltenden VDE-Norm DIN VDE V 0826-1.

Zu Gefahrenwarnanlagen zählen u.a.

  • Einbruchmeldeanlagen (EMA) / Alarmanlagen
  • Brandwarnanlagen (BWA)
  • Brandmeldeanlagen (BMA)

Was gehört zu einer Gefahrenwarnanlage?

Was gehört zu einer Gefahrenwarnanlage?

Nach DIN VDE V 0826-1

Gefahrenmeldezentrale

Kernstück einer Gefahrenwarnanlage ist die sog. Gefahrenmeldezentrale (GMZ), die im Grunde nichts anderes ist, als eine klassische Alarmzentrale – wahlweise in Funk-, Draht- oder Hybrid-Technik – und alle Komponenten des GWA-Systems zentral verwaltet.

Rauchwarnmelder (Privatgebrauch)

Die AVS Rauchwarnmelder lösen nach dem foto-optischen Prinzip Alarm aus, sobald Rauch in die Rauchkammer eingedrungen ist. Sie können an die GMZ angebunden oder autark (mit einem integrierten Signalgeber) betrieben werden.

Rauch- & Wärmemelder (Industrie)

Industrielle Rauch- und Wärmemeder detektieren entweder optische Veränderungen in der Luft (wie Rauchpartikel) oder reagieren auf Veränderungen in der Thermik (Temperaturschwankungen) und sind auch als Kombimelder erhältlich.

Wassermelder

Wassereinbrüche, Überschwemmungen oder Überflutungen können dank zweier Elektroden des Sensors frühzeitig detektiert werden, sobald diese mit Wasser in Berührung kommen.

Temperaturmelder

Mit einem Temperaturmelder kann die Umgebungs- und Raumtemperatur über einen Sensor detektiert, gemessen und überwacht werden. Die Auswertung der Messdaten erfolgt über die GMZ.

Druckknopfmelder

Bei einer Bedrohung oder Belästigung durch Dritte, kann der Alarm auch über sog. Druckknopfmelder (Hausalarm– oder Notfall-Melder) manuell ausgelöst werden, um andere Personen schnell zu warnen. 

Gasmelder (Wohnobjekte)

Ob für die Küche oder den Keller – Gas-Melder haben im privaten Wohnbereich viel mehr Notwendigkeit, als man denkt. Ob als Kohlenmonoxid-Melder (CO), Methan-Gasmelder (CH4) oder als Flüssiggas-Melder für LPG – AVS hat mit der GDT-Serie alle wichtigen Gasmelder für private Wohnobjekte im Sortiment.

Gasmelder (Industrieobjekte)

Industrielle Gasmelder finden in nahezu allen gewerblichen Gebäuden Anwendung, wie z.B. in Lagerhallen, Produktionsstätten oder Verkaufsräumen. AVS Alarmanlagen bietet mit der GSE-Serie industrielle Gasmelder zur Detektion von Kohlenmonoxid, Benzin, LPG, Acetylen, Methan, Propan, Sauerstoff und Wasserstoff.

Signalgeber

Zur akustischen und / oder optischen Warnung im Alarmfall können Signalgeber sowohl für den Außenbereich als auch den Innenbereich oder als Wandsirene eingesetzt werden. Neben einer bis zu max. 100 dB lauten Sirene (modellabhängig) sind die Signalgeber wahlweise mit einem optischen Blitzlicht erhältlich.

Einsatzgebiete einer Gefahrenwarnanlage

Einsatzgebiete einer Gefahrenwarnanlage

Privat & Gewerbe

Gefahrenwarnanlage im privaten Bereich

Gefahrenwarnanlagen werden in den drei folgenden Fällen eingesetzt, sofern keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, die auf andere Normen und Richtlinien (z.B. DIN 14675, DIN VDE 0833, DIN VDE V 0826-2) verweisen:

  • Wohnhäuser / (große) Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungen und
  • Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung

Gefahrenwarnanlage in Gewerbeobjekten

Zu “Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung” zählen auch Wohneinheiten, die gewerblich genutzt werden, wie beispielsweise:

  • Arzt- oder Physiotherapie-Praxis
  • Versicherungsbüro
  • Immobilien-/Maklerbüro
  • Werbeagentur oder
  • Rechtsanwaltskanzlei / Steuerkanzlei

Die Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten ist groß.

Da diese Art von Nutzung noch kein Sonderbau, aber auch kein rein privat genutzter Wohnraum ist, gibt es aktuell keine Gesetzesgrundlage bspw. für den Brandschutz. Daher gibt es auch keine vorgeschriebene Notwendigkeit für eine Hausalarm-, Brandwarn- oder Brandmeldeanlage bzw. keine Heimrauchmelderpflicht.

Gefahrenwarnanlagen decken die Grauzone ab und bieten Schutz bei Einbrüchen und vor Gefahren durch Rauch, Feuer, Wasser, Gas oder Hitze.

Sie möchten mehr erfahren?

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Da es bei Gefahrenwarnanlagen eine Vielzahl an Ausführungsmöglichkeiten gibt (nicht nur hinsichtlich der Anschlussart per Funk, Draht oder hybrid), beraten wir Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen die verschiedenen Varianten auf, die individuell zu Ihrer Anfrage passen.

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