Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826-1
Frühzeitige Warnung bei Einbruch, Brand, Gas, austretendem Wasser, technischen Defekten oder Bedrohung durch Dritte
Nutzen Sie eine Gefahrenwarnanlage – kurz GWA – als frühzeitiges Warnsystem, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Einsatzgebiete sind u.a. Wohnhäuser, Keller, Firmengebäude, Büroräume, gewerbliche Betriebsräume, Lagerhallen u.v.m.
Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826-1
Frühzeitige Warnung bei Einbruch, Brand, Gas, austretendem Wasser, technischen Defekten oder Bedrohung durch Dritte
Nutzen Sie eine Gefahrenwarnanlage – kurz GWA – als frühzeitiges Warnsystem, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Einsatzgebiete sind u.a. Wohnhäuser, Keller, Firmengebäude, Büroräume, gewerbliche Betriebsräume, Lagerhallen u.v.m.
Gefahrenwarnanlage nach DIN VDE V 0826-1
Frühzeitige Warnung bei Einbruch, Brand, Gas, austretendem Wasser, technischen Defekten oder Bedrohung durch Dritte
Nutzen Sie eine Gefahrenwarnanlage – kurz GWA – als frühzeitiges Warnsystem, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Einsatzgebiete sind u.a. Wohnhäuser, Keller, Firmengebäude, Büroräume, gewerbliche Betriebsräume, Lagerhallen u.v.m.
Erläuterung des Begriffs
Der Begriff „Gefahrenwarnanlage“ – oder auch Gefahrenmeldeanlage / Gefahrenmeldesystem – ist genau genommen ein Überbegriff für elektronische Systeme, die zur frühzeitigen Warnung bei Einbruch, Brand, austretendem Gas, ansteigendem Wasser sowie technischen Defekten und Bedrohung / Belästigung durch Dritte dienen und somit Personen- und Sachschäden vermeiden bzw. reduzieren sollen. Sie sind konform mit der geltenden VDE-Norm DIN VDE V 0826-1.
Zu Gefahrenwarnanlagen zählen u.a.
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) / Alarmanlagen
- Brandwarnanlagen (BWA)
- Brandmeldeanlagen (BMA)
Der Begriff „Gefahrenwarnanlage“ – oder auch Gefahrenmeldeanlage / Gefahrenmeldesystem – ist genau genommen ein Überbegriff für elektronische Systeme, die zur frühzeitigen Warnung bei Einbruch, Brand, austretendem Gas, ansteigendem Wasser sowie technischen Defekten und Bedrohung / Belästigung durch Dritte dienen und somit Personen- und Sachschäden vermeiden bzw. reduzieren sollen. Sie sind konform mit der geltenden VDE-Norm DIN VDE V 0826-1.
Zu Gefahrenwarnanlagen zählen u.a.
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) / Alarmanlagen
- Brandwarnanlagen (BWA)
- Brandmeldeanlagen (BMA)
Nach DIN VDE V 0826-1
Privat & Gewerbe
Gefahrenwarnanlage im privaten Bereich
Gefahrenwarnanlagen werden in den drei folgenden Fällen eingesetzt, sofern keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, die auf andere Normen und Richtlinien (z.B. DIN 14675, DIN VDE 0833, DIN VDE V 0826-2) verweisen:
- Wohnhäuser / (große) Mehrfamilienhäuser
- Wohnungen und
- Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung
Gefahrenwarnanlage in Gewerbeobjekten
Zu “Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung” zählen auch Wohneinheiten, die gewerblich genutzt werden, wie beispielsweise:
- Arzt- oder Physiotherapie-Praxis
- Versicherungsbüro
- Immobilien-/Maklerbüro
- Werbeagentur oder
- Rechtsanwaltskanzlei / Steuerkanzlei
Die Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten ist groß.
Da diese Art von Nutzung noch kein Sonderbau, aber auch kein rein privat genutzter Wohnraum ist, gibt es aktuell keine Gesetzesgrundlage bspw. für den Brandschutz. Daher gibt es auch keine vorgeschriebene Notwendigkeit für eine Hausalarm-, Brandwarn- oder Brandmeldeanlage bzw. keine Heimrauchmelderpflicht.
Gefahrenwarnanlagen decken die Grauzone ab und bieten Schutz bei Einbrüchen und vor Gefahren durch Rauch, Feuer, Wasser, Gas oder Hitze.
Kontaktieren Sie uns
Da es bei Gefahrenwarnanlagen eine Vielzahl an Ausführungsmöglichkeiten gibt (nicht nur hinsichtlich der Anschlussart per Funk, Draht oder hybrid), beraten wir Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen die verschiedenen Varianten auf, die individuell zu Ihrer Anfrage passen.
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